Rechtsprechung
LAG Hamburg, 24.05.2004 - 6 Ta 11/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Verweigerung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
- Judicialis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Prozessführung - Kein Rechtsmittel gegen Entscheidung über Einstellung der Zwangsvollstreckung
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 23.04.2004 - 25 Ca 160/04
- LAG Hamburg, 24.05.2004 - 6 Ta 11/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus LAG Hamburg, 24.05.2004 - 6 Ta 11/04
Nach der mit der Zivilprozessreform geschaffenen Neukonzeption des Beschwerderechts mit der generellen Abhilfebefugnis des Ausgangsgerichts nach § 572 I ZPO besteht kein Bedürfnis mehr für die Zulassung einer Ausnahmebeschwerde gegen Einstellungsentscheidungen nach § 769 ZPO (OLG Frankfurt aaO unter Hinweis auf BGH NJW 2002, 1577). - BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03
Arbeitsvertrag auf Lebenszeit des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Hamburg, 24.05.2004 - 6 Ta 11/04
Die Kläger haben unter dem 13. April 2004 Vollstreckungsabwehrklage gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. März 2004 - Az.: 2 AZR 153/03 - erhoben und gleichzeitig die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil beantragt. - OLG Frankfurt, 29.08.2002 - 26 W 102/02
Unanfechtbarkeit von Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der …
Auszug aus LAG Hamburg, 24.05.2004 - 6 Ta 11/04
Dies gilt auch für die nach altem Recht teilweise für zulässig erachtete Ausnahmebeschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140;… vgl. Zöller-Herget, ZPO, 24. Aufl, § 769 Rdn 13).